RECHTSANWALT Gerhard Meyer PATIENTEN VERTRETUNG IN ARZTHAFTUNGSSACHEN

Sie waren in ärztlicher Behandlung und sind mit dem angestrebten Ergebnis überhaupt nicht zufrieden? Sie haben mehr Beschwerden als zuvor und leiden darunter in körperlicher, seelischer, familiärer und beruflicher Hinsicht?

 

Dann kann ich Ihnen vielleicht helfen, Ihre Rechte als Patient durchzusetzen.


Mit Ihren Problemen sind Sie nicht allein. Die veröffentlichten Zahlen der jedes Jahr von Arztfehlern betroffenen Patienten in Deutschland stellen lediglich die Spitze des Eisberges dar. Zehntausende Menschen werde jährlich Opfer des Medizinbetriebes in Deutschland.


Allein die Zahl der Todesopfer durch Krankenhauskeime erreicht jährlich die Einwohnerzahl einer deutschen Kleinstadt. Dabei sind diese Infektionsrisiken beherrschbar, wie das Beispiel Holland zeigt, wo fast keine Patienten mehr an Hygienemängeln in Krankenhäusern sterben müssen.


Aber auch in anderer Hinsicht stehen Sie nicht allein da. Es gibt zahlreiche Rechtsanwälte, die sich auf Patientenrechte bei Arztfehlern spezialisiert haben.

Einer davon bin ich.


Ich habe mich seit mehr als 10 Jahren auf das juristische Spezialgebiet des Arzthaftungsrechtes konzentriert und besuche regelmäßig juristische Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagungen.


Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihren Beschwerden ein Arztfehler zugrunde liegt, können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden.


Wenn Sie schon mit Ihrem Arzt über Ihr Problem und Ihren Verdacht gesprochen haben, wird dieser Ihnen bestimmt gesagt haben, dass er alles richtig gemacht habe und Ihre Beschwerden schicksalhaft seien. Sicherlich ist das auch oft so, denn der menschliche Körper ist ein unvorstellbar komplexer Organismus und der wissenschaftlichen Erkenntnis und ärztlichen Kunst sind Grenzen gesetzt.


Aber oft ist die Ursache Ihres Leides eben doch ganz einfach ein ärztlicher Kunstfehler. Für diesen Verstoß gegen die ärztliche Kunst hat der Arzt einzustehen. Im Rahmen seiner Berufsausübung muss er eine Haftpflichtversicherung abschließen, die letztlich Ihren Schaden bezahlt.


Darüberhinaus haftet der Arzt aber nicht nur für Behandlungsfehler im engeren Sinne, sondern unter Umständen auch für fehlerfrei durchgeführte körperliche Eingriffe, über die er sie aber nicht ordnungsgemäß oder zu spät aufgeklärt hat und denen Sie bei vollständiger und rechtzeitiger Aufklärung möglicherweise gar nicht zugestimmt hätten.


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